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ÖPNV-Freifahrt - |
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Aktuelle Konditionen und Informationen finden Sie unter: |
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Gäste
in Seewald können ab 1. Januar 2008 die öffentlichen Verkehrsmittel im
gesamten Schwarzwald kostenlos nutzen. Möglich macht es die KONUS-Gästekarte,
die „Kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für
Schwarzwaldurlauber“. Wie können Sie KONUS nutzen? Mit
Ihrer Anmeldung bei Ihrem Gastgeber, erhalten Sie die
Schwarzwald-Gästekarte (Kurkarte). Die Schwarzwald-Gästekarte ersetzt
die örtliche Kurkarte und erlaubt ermäßigte Eintritte in zahlreichen
Einrichtungen des gesamten Schwarzwaldes. Mit dem KONUS-Symbol versehen
wird die Schwarzwald-Gästekarte - neben vielen anderen Leistungen - zum
Freifahrausweis. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum
Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der
teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis in der 2. Klasse. Bitte beachten Sie: - Führen Sie immer zu Ihrer Gästekarte Ihren Personalausweis mit! - Jede nachträgliche Änderung auf Ihrer Gästekarte macht Sie als Fahrkarte ungültig! - Beachten Sie die Nutzungsbedingungen
So gilt Konus - Bedingungen zur
Nutzung der KONUS-Gästekarte 1. KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet (ausgeschlossen sind IC, EC und ICE, sowie Bergbahnen) 2. Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt werden). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus. 3. Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Sie ist in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig. 4. KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde. 5. KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein. 6. Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar. 7. Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer KONUS-Gästekarte und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei der Seewald Touristik im Rathaus Besenfeld. 8. Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt bei der Seewald Touristik im Rathaus Besenfeld vor. 9. KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber. (nicht zur Anreise) 10. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbünden sowie den Verbundgrenzen und dem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Kurverwaltungen oder im Internet unter www.konus-schwarzwald.info. Führt Ihre Fahrt über das KONUS-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS-Gebiet zu entrichten. Bitte beachten Sie hierzu diese Bedingungen, neben diesen auch die allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde und verbundüberschreitender Verkehrsunternehmen gelten. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,- € zu entrichten. |
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Teilnehmende Verkehrsverbünde: |
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- TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH - www.ortenaulinie.de
- VVR - Verkehrsverbund Rottweil GmbH - www.vvr-info.de - RVF - Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH - www.rvf.de - VSB - Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH - www.v-s-b.de - RVL - Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH - www.rvl-online.de - WTV - Waldshuter Tarifverbund GmbH - www.wtv-online.de - VGF - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH - www.vgf-info.de - VGC - Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH - www.vgc-online.de - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund GmbH - www.kvv.de
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Und so funktioniert das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Die
Gästekarte berechtigt zu kostenlosen Fahrten mit dem Anruf-Sammel-Taxi
(AST) zwischen den Ortsteilen der Gemeinde Seewald. Das AST ist nur im
Freizeitverkehr, also an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, verfügbar. Alle nutzbaren Linien
sind derzeit im Kreisfahrplan 2005/2006 der vgf unter der Fahrplannummer
F10 aufgeführt. Die im Fahrplan ausgewiesene Fahrt des AST findet nur
dann statt, wenn der Feriengast 1 Stunde vor Fahrtbeginn unter der im
Fahrplan angegebenen Telefonnummer die von ihm gewünschte Verbindung
anmeldet. Neben diesem internen Seewald-Verkehr dient das AST auch als Zubringer zu der Freizeitbuslinie Freudenstadt-Besenfeld-Bad Wildbad (derzeit Fahrplan F17). Beispiel für das
Anruf-Sammel-Taxi: Ein Gast aus Göttelfingen möchte am Sonntag nach Freudenstadt ins Panoramabad. Er könnte also bis eine Stunde vor Fahrtbeginn das Anruf-Sammel-Taxi nach dem Fahrplan F10 bestellen. Am Rathaus Göttelfingen könnte er also z.B. um 9.55 Uhr abfahren, müsste in Besenfeld am Alten Rathaus dann um 10.07 Uhr in die Linie F17 in Richtung Freudenstadt umsteigen. Der Gast wäre dann um 10.27 Uhr am Stadtbahnhof in Freudenstadt. Die Rückfahrt könnte gegen Abend wieder mit den Linien F17 und F10 erfolgen. Wichtig ist, dass der Gast nicht vergisst, das Anruf-Sammel-Taxi auch für die Rückfahrt ab Besenfeld zu bestellen.
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Gemeindeverwaltung und Seewald Touristik, Wildbader Str. 1, D-72297 Seewald - www.seewald.eu - 22.01.2008