Die Verwaltung der Fischerei liegt beim Kreisforstamt Freudenstadt, da im ehemals württembergischen Landesteil, zu welchem die Nagold im oberen Bereich gehört, grundsätzlich die Forstverwaltung die landeseigenen Fischgewässer betreut.

Nach anfänglich reinem Salmonidengewässer wurde 1988 auf einen biologisch abgerundeten Fischbestand umgestellt.
Angelkarten gibt es beim 
Kreisforstamt Freudenstadt
Landhausstr. 34
72250 Freudenstadt
Tel. 07441/920-3004
Fax: 07441/920-3099
 

Angelverbot an der Nagoldtalsperre im Jahr 2009

Die Angelsaison an der Nagoldtalsperre fällt in diesem Jahr komplett aus, auch das Baden und Segeln wird beeinträchtigt. 
Grund sind Sanierungsarbeiten. Die Hauptsperre wurde bereits in den Jahren 2002 bis 2005 grundlegend saniert. Dazu wurde das Wasser der Hauptsperre komplett abgelassen. Zahlreiche Besucher pilgerten seinerzeit nach Erzgrube, konnte man doch Dinge sehen, die normalerweise bis zu 30 Meter unter Wasser liegen. Dringender Sanierungsbedarf besteht jetzt auch an der Vorsperre.  Um die Arbeiten erledigen zu können, so das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung Umwelt, muss der Wasserstand der Hauptsperre das ganze Jahr über auf dem Niveau der Winterabsenkung belassen werden, das sind rund zehn Meter weniger als bei Vollstau im Sommer. 
Die Vorsperre bleibt eingestaut und muss zeitweise für Anpassungsarbeiten um rund 1,50 Meter abgelassen werden. Um den Fischbestand im verbleibenden flachen Wasser zu schützen, hat das Landratsamt Freudenstadt das Angeln verboten. Der sommerliche Bade- und Segelbetrieb in der Hauptsperre wird ebenfalls beeinträchtigt. Ab der Angelsaison 2010 soll die gesamte Talsperre wieder zur Befischung frei gegeben werden. 


Fischerei in der
Nagoldtalsperre Erzgrube
                                         
Im Jahr 2009 ist Angelverbot an der Nagoldtalsperre
            


Geschichtliche Entwicklung        

  


Das 39 qkm große Einzugsgebiet des oberen Nagoldtales ist großflächig bewaldet. Aufgrund hoher Schneelagen und extremer Regenfälle gab es immer wieder sogenannte Jahrhunderthochwasser, so 1947, 1990 und letztmalig 1993.

Aus dieser Notlage heraus wurde schon um die vorletzte Jahrhundertwende und nochmals später im Dritten Reich eine Talsperre geplant, aufgrund technischer Schwierigkeiten im Buntsandstein jedoch erst Ende der 1960er Jahre gebaut. Jeden Herbst wird die Hauptsperre zur Aufnahme der Schneeschmelzwasser stark abgelassen.

Der ehem. Forstbezirk Pfalzgrafenweiler umfasste 6.500 ha Wald, der größte Teil davon ist Staatswald. Seit jeher war der sogenannte "Weiler Wald" Herrschaftswald. Er kam von den Pfalzgrafen von Tübingen (daher der  Ortsname des ehem. Forstamtssitzes) über die Grafen von Eberstein und die Markgrafen von Baden am 20.12.1603 ganz an das Herzogtum Württemberg. Heute ist das ehem. Forstamt Pfalzgrafenweiler Teil des 2005 neu entstandenen Kreisforstamts im Landratsamt Freudenstadt.

Fast die Hälfte des Weiler Waldes bei der Nagoldtalsperre ist als Erholungswald ausgewiesen. Ein meist ebenes Wegenetz mit Grill- und Rastplätzen kommt den vielen Wanderern und Radfahrern zugute.

Fischerei

Die Verwaltung der Fischerei liegt beim Kreisforstamt Freudenstadt, da im ehemals württembergischen Landesteil, zu welchem die Nagold im oberen Bereich gehört, die Forstverwaltung die landeseigenen Fischgewässer betreut.

Nach anfänglich reinem Salmonidengewässer wurde 1988 auf einen biologisch abgerundeten Fischbestand umgestellt. Nach dem Ablass der Vorsperre 2004 wächst hier derzeit ein Bachforellenbestand unter Einbeziehung der obenliegenden Fischgewässer Nagold und Seitenbäche heran. In der Hauptsperre wurde nach dem Grundablass 2001/2002 bis zur Wiederaufnahme der Fischerei ab 2007 ebenfalls ein neuer Fischbestand aufgebaut. Mit der Fischereibehörde am Regierungspräsidiums Karlsruhe wurden die Befischungsregeln abgestimmt unter Berücksichtigung fischerei-, tierschutz- und naturschutzrechtlicher Bestimmungen.

Angelsaison ist vom 1. April bis 30. September

Von allen Berechtigten sind Fangblätter zu führen und nach Ablauf der Berechtigung umgehend abzugeben. Die Fangergebnisse werden wissenschaftlich ausgewertet und stellen die Grundlage für die künftige Entscheidungen zum Fischeinsatz dar.

Alle gefangenen Fische sind direkt nach dem Fang in das Fangblatt einzutragen.

Angaben zum See:

Vorsperre:

Länge                           800 m Wasserfläche                8,7 ha max. Tiefe                    11,5 m Inhalt                      422.000 cbm  

  

 
Besatz:              Bachforellen

   


Hauptsperre:

Länge                         2.050 m  
Wasserfläche               37,6 ha  
max. Tiefe                     32,1 m  
Inhalt                 4.500.000 cbm

Besatz  in 2003–2006 Wiederaufbau eines Fischbestandes aus
Karpfen, Barsch, Schleien, Rotaugen und Zander
weitere Arten: Ukelei

Ein gültiger Fischereischein ist Voraussetzung zur Erlangung einer Angelkarte. Ausländische Fischer erhalten bei ihrer Feriengemeinde einen Fischereischein zum Preis von derzeit ca. 8,- €.  Die gelösten Karten gelten 2008 jeweils nur für die Hauptsperre und sind nicht übertragbar.

Preise

Tageskarte            9,- €
Wochenkarte        20.- €
Monatskarte          35.- €
Jahreskarte           80,- €                    

Ausgabestelle für 2009 ist ausschließlich das:

Kreisforstamt Freudenstadt
Landhausstr. 34
72250 Freudenstadt
Tel. 07441/920-3004
Fax: 07441/920-3099


Achtung Krötenwanderung!

 

Ist bis ca. Anfang Mai eine Krötenwanderung zu erwarten (warmes Regenwetter), wird die L 362 entlang des Hauptsees von ca. 17.00 Uhr bis 7.00 Uhr über Nacht gesperrt.

Angelbedingungen:

Auszug aus den auf den Karten abgedruckten Bedingungen

* Der Fischfang

darf nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ausgeübt werden.

* Anfüttern:

Das Anfüttern ist erlaubt, ebenso die Verwendung von Futterkörbchen. Zur Einschränkung des Nährstoffeintrages dürfen nur geringe Futtermengen verwendet werden: max. 0,5 kg/Tag und Angler.

* Fangbegrenzung

Jeder Angler darf täglich nur 1 Zander entnehmen. Für alle anderen Arten besteht keine Fangbegrenzung. Es besteht Anlandepflicht. Lebende Fische dürfen nicht in andere Gewässer verbracht werden. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße gem. Landesfischereiverordnung für Baden-Württemberg (s.a. Rückseite des Fischereischeines).

* Verbotene Köder:

Die Verwendung von Köderfischen ist strengstens untersagt.

* Fangblatt:

Vor dem Beginn des Angelns ist das Datum in das Fangblatt einzutragen. Jeder gefangene Fisch ist unverzüglich in das Fangblatt aufzunehmen. Dies gilt für alle Karteninhaber. Das Fangblatt ist umgehend nach Ablauf der Angelberechtigung bzw. spätestens zum 10.10.2008 abzugeben. Wer zu spät abgibt, erhält 2009 keine Angelkarte! Dies ist eine fischereiliche Notwendigkeit, da sich auf der Grundlage der Fangergebnisse, die wissenschaftlich ausgewertet werden, wiederum die Einsatzmengen und die Angelbedingungen für das Folgejahr ableiten.

* Als Vorsperre

gilt der Bereich von der Brücke beim Einlauf der Nagold in den See bis zum ersten Damm nach ca. 800 m.

* Als Hauptsperre

gilt der Bereich vom Vordamm bis zum Hauptdamm.

Die Regenbogenforelle wird aufgrund des neuen Bewirtschaftungskonzeptes grundsätzlich nicht mehr eingesetzt

 

Hinweise zur KHV-Infektion

Während der angelfreien Aufbauphase des neuen Fischbestandes in der Hauptsperre wurde im Sommer 2005 eine Erkrankung beim noch jungen Karpfenbestand festgestellt. Nach Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Institutes handelt es sich bei dieser Fischkrankheit um die sogenannte Koi-Karpfen-Herpes-Virusinfektion, kurz KHV genannt. Nachdem im Folgesommer 2006 keine weiteren Erkrankungen mehr beobachtet wurden, haben die Karpfen die Fischkrankheit überstanden. Da jedoch eine Verbreitung der Fischkrankheit in andere Gewässer durch gefangene Karpfen trotz überstandener Krankheit nicht vollkommen auszuschließen ist, dürfen lebende Karpfen sowie deren Schlachtabfälle aus der Nagoldtalsperre nicht in andere Fischgewässer verbracht werden. Darüber hinaus haben die Angler auf saubere Gerätschaften zu achten und diese nach Gebrauch gründlich zu reinigen.     

Für den Menschen stellt diese Fischkrankheit keine Gefahr dar. Gefangene Karpfen können daher ohne Einschränkungen dem menschlichen Verzehr zugeführt werden.

Landratsamt Freudenstadt
Kreisforstamt
Landhausstr. 34
72250 Freudenstadt
Tel. 07441-920-3004
Fax 07445-920-3099

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