| Die Verwaltung der Fischerei liegt beim Kreisforstamt Freudenstadt, da im ehemals württembergischen Landesteil, zu welchem die Nagold im oberen Bereich gehört, grundsätzlich die Forstverwaltung die landeseigenen Fischgewässer betreut. |
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Nach anfänglich reinem Salmonidengewässer wurde 1988 auf einen biologisch abgerundeten Fischbestand umgestellt. | |
| Angelkarten gibt es
beim Kreisforstamt Freudenstadt Landhausstr. 34 72250 Freudenstadt Tel. 07441/920-3004 Fax: 07441/920-3099 |
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Angelverbot an der Nagoldtalsperre im Jahr 2009 Die Angelsaison an der Nagoldtalsperre fällt in
diesem Jahr komplett aus, auch das Baden und Segeln wird beeinträchtigt. |
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Fischerei in der |
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Aus
dieser Notlage heraus wurde schon um die vorletzte Jahrhundertwende und
nochmals später im Dritten Reich eine Talsperre geplant, aufgrund
technischer Schwierigkeiten im Buntsandstein jedoch erst Ende der 1960er
Jahre gebaut. Jeden Herbst wird die Hauptsperre zur Aufnahme der
Schneeschmelzwasser stark abgelassen. Der
ehem. Forstbezirk Pfalzgrafenweiler umfasste 6.500 ha Wald, der größte
Teil davon ist Staatswald. Seit jeher war der sogenannte "Weiler
Wald" Herrschaftswald. Er kam von den Pfalzgrafen von Tübingen
(daher der Ortsname des ehem. Forstamtssitzes) über die Grafen von
Eberstein und die Markgrafen von Baden am 20.12.1603 ganz an das Herzogtum
Württemberg. Heute ist das ehem. Forstamt Pfalzgrafenweiler Teil des 2005
neu entstandenen Kreisforstamts im Landratsamt Freudenstadt. Fast
die Hälfte des Weiler Waldes bei der Nagoldtalsperre ist als
Erholungswald ausgewiesen. Ein meist ebenes Wegenetz mit Grill- und Rastplätzen
kommt den vielen Wanderern und Radfahrern zugute. Fischerei
Die
Verwaltung der Fischerei liegt beim Kreisforstamt Freudenstadt, da im
ehemals württembergischen Landesteil, zu welchem die Nagold im oberen
Bereich gehört, die Forstverwaltung die landeseigenen Fischgewässer
betreut. Angelsaison ist vom 1. April bis 30. September Von
allen Berechtigten sind Fangblätter zu führen und nach Ablauf der
Berechtigung umgehend abzugeben. Die
Fangergebnisse werden wissenschaftlich ausgewertet und stellen die
Grundlage für die künftige Entscheidungen zum Fischeinsatz dar. |
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Angaben zum See: Vorsperre:Länge
800 m |
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Besatz:
Bachforellen |
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Ein
gültiger Fischereischein ist Voraussetzung zur Erlangung einer
Angelkarte. Ausländische Fischer erhalten bei ihrer Feriengemeinde einen
Fischereischein zum Preis von derzeit ca. 8,- €. Die gelösten Karten gelten
2008 jeweils
nur für die
Hauptsperre und sind nicht übertragbar. Preise Tageskarte
9,- € Ausgabestelle
für 2009 Kreisforstamt
Freudenstadt |
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Achtung Krötenwanderung! Ist bis ca.
Anfang Mai eine Krötenwanderung zu erwarten (warmes Regenwetter), wird
die L 362 entlang des Hauptsees von ca. 17.00 Uhr bis 7.00
Uhr über Nacht gesperrt.
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Angelbedingungen: Auszug aus den auf den Karten abgedruckten Bedingungen * Der Fischfang darf nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang ausgeübt werden. * Anfüttern: Das
Anfüttern ist erlaubt, ebenso die Verwendung von Futterkörbchen. Zur
Einschränkung des Nährstoffeintrages dürfen nur geringe Futtermengen
verwendet werden: max. 0,5 kg/Tag und Angler. *
Fangbegrenzung Jeder Angler darf täglich nur 1 Zander entnehmen. Für
alle anderen Arten besteht keine Fangbegrenzung. Es besteht Anlandepflicht.
Lebende Fische dürfen nicht in andere Gewässer verbracht werden. Darüber
hinaus gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße gem.
Landesfischereiverordnung für Baden-Württemberg (s.a. Rückseite des
Fischereischeines). *
Verbotene Köder: Die
Verwendung von Köderfischen ist strengstens untersagt. *
Fangblatt: Vor dem Beginn des Angelns ist das Datum in das
Fangblatt einzutragen. Jeder gefangene Fisch ist unverzüglich in das
Fangblatt aufzunehmen. Dies gilt für alle Karteninhaber. Das Fangblatt
ist umgehend nach Ablauf der Angelberechtigung bzw. spätestens zum
10.10.2008 abzugeben. Wer zu spät abgibt, erhält 2009 keine
Angelkarte! Dies ist eine fischereiliche Notwendigkeit, da sich auf der
Grundlage der Fangergebnisse, die wissenschaftlich ausgewertet werden,
wiederum die Einsatzmengen und die Angelbedingungen für das Folgejahr
ableiten. * Als Vorsperre
gilt
der Bereich von der Brücke beim Einlauf der Nagold in den See bis zum
ersten Damm nach ca. 800 m. * Als Hauptsperre gilt
der Bereich vom Vordamm bis zum Hauptdamm. Die
Regenbogenforelle wird aufgrund des neuen Bewirtschaftungskonzeptes grundsätzlich
nicht mehr eingesetzt Hinweise zur KHV-Infektion
Während
der angelfreien Aufbauphase des neuen Fischbestandes in der Hauptsperre
wurde im Sommer 2005 eine Erkrankung beim noch jungen Karpfenbestand
festgestellt. Nach Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Institutes
handelt es sich bei dieser Fischkrankheit um die sogenannte
Koi-Karpfen-Herpes-Virusinfektion, kurz KHV genannt. Nachdem im
Folgesommer 2006 keine weiteren Erkrankungen mehr beobachtet wurden, haben
die Karpfen die Fischkrankheit überstanden. Da jedoch eine Verbreitung
der Fischkrankheit in andere Gewässer durch gefangene Karpfen trotz überstandener
Krankheit nicht vollkommen auszuschließen ist, dürfen lebende Karpfen
sowie deren Schlachtabfälle aus der Nagoldtalsperre nicht in andere
Fischgewässer verbracht werden. Darüber hinaus haben die Angler auf
saubere Gerätschaften zu achten und diese nach Gebrauch gründlich zu
reinigen. Für
den Menschen stellt diese Fischkrankheit keine Gefahr dar. Gefangene
Karpfen können daher ohne Einschränkungen dem menschlichen Verzehr zugeführt
werden. Landratsamt Freudenstadt |
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Gemeindeverwaltung und Seewald Touristik, Wildbader Str. 1, D-72297 Seewald - www.seewald-schwarzwald.de - 11.03.2009