Aktuelle Informationen:

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16.03.2010
Eröffnung des Ruhehains Besenfeld   
Die neue Wanderkarte ist da   
Seewald wirbt für das Erlebniswandern   
Internetpräsentation Bürgerhaus Göttelfingen  

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

über die Absicht zur

 

Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden

Breitbandversorgung in der Gemeinde Seewald

für den Ortsteil Besenfeld

 

 

Die Gemeinde Seewald sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Seewald eine Beihilfe an einen Netzbetreiber zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarkts ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist.

 

Die Gemeinde Seewald fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke ohne weitere Nebenleistungen abzugeben.

 

 

I.          Angaben zur auswählenden Körperschaft

 

 

Name und Anschrift:

Gemeinde Seewald

Wildbader Straße 1

72297 Seewald-Besenfeld

 

Kontaktstelle und weitere Auskünfte:

Gemeinde Seewald

Kämmerei

Herr Manuel Tabor

Tel.: (07447) 9460 - 20

E-Mail: manuel.tabor@seewald.eu

 

oder

 

Breitbandberatung Baden-Württemberg

Herr Thilo Kübler

Tel.: (0177) 742 722 5

E-Mail: thilo.kuebler@breitbandberatung.de

 

Anforderung von Kartenmaterial, aus dem

die unter- bzw. unversorgten Bereiche der

Gemeinde Seewald hervorgehen:

elektronisch per E-Mail unter:

thilo.kuebler@breitbandberatung.de

 

 

Anforderung der Ergebnisse der

durchgeführten Marktanalyse:

elektronisch per E-Mail unter:

thilo.kuebler@breitbandberatung.de

Stelle bei der die Angebote

einzureichen sind:

Gemeinde Seewald

Kämmerei

Herr Manuel Tabor

Wildbader Straße 1

72297 Seewald-Besenfeld

 

 

 

II.         Gegenstand des Auswahlverfahrens

 

Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Seewald, Ortsteil Besenfeld, auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Hierfür wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt.

 

Der Ortsteil Besenfeld hat 1.189 Einwohner (Stand 30.06.2009).

 

 

1.         Leistungsanforderung

 

Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Seewald, Ortsteil Besenfeld, besteht entsprechend des in der Marktanalyse der Gemeinde festgelegten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend zur Marktanalyse aus dem entsprechenden Kartenmaterial.

 

Wesentliche Leistungskriterien sind dabei:

 

-           Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial.

-           Der Versorgungsbedarf besteht für eine flächendeckende Grundversorgung der Haushalte und Unternehmen mit 1 Mbit/s Download. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren.

-           Eine Versorgung von 9 Gewerbebetrieben und Freien Berufen in einem räumlichen Zusammenhang mit einem derzeit nicht gedeckten symmetrischen Breitbandbedarf von 16 Mbit/s ist zu garantieren. Der räumliche Zusammenhang der Unternehmen kann dem Kartenmaterial entnommen werden. Die genannten Bandbreiten sind auch bei Spitzenbelastung zu garantieren.

-           Die Versorgung soll ab dem 31.12.2011 sichergestellt sein.

-           Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). In allen unter- bzw. unversorgten Gebieten der Gemeinde Seewald, Ortsteil Besenfeld, muss jedoch eine Grundversorgung von 1 Mbit/s im Download garantiert werden.

-           Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. „Ping-Zeit“) darf 150 ms nicht überschreiten.

-           Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Betreiber eine feste IP-Adresse beziehen können.

-           Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden.

-           Auf Verlangen verpflichtet sich der Bieter auf eigene Kosten zur Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank zur Sicherung der gewährten Beihilfebeträge.

 

Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen:

 

1.         Technische Angaben, Konzept:

 

-           technisches Konzept und Umsetzung

-           Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Backbone) sowie der Verteilung der

Dienste (Access), falls Bandbreite eingekauft wird, Benennung des Anbieters

-           Höhe der verfügbaren Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes,

            Versorgungs- und Erschließungsgrad unter Berücksichtigung auch des Backbones

-           Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten

-           Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens

-           Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereiche (Verteilung,

Richtfunk), max. Strahlungsleistung (EIRP)

-           Zukunftsfähigkeit, zukünftiger Ausbau des Netzes und erwartete Bandbreiten

-           Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes

-           Vorgabe eines realistischen Terminsplans zur Realisierung

 

2.         Wirtschaftlichkeitslücke:

 

-           Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke, insbesondere Gesamtinvestitionen,

            erwartete Einnahmen, Kalkulationszeitraum, geforderter Zuschussbedarf

 

3.         Diensteangebot:

 

-           Angaben zum Diensteangebot des Bieters

-           Angaben zum privaten und gewerblichen (symmetrische Bandbreiten) Tarifmodell

des Betreibers

-           Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“)

-           Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse

-           Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses

-           Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline etc.

-           Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes

 

4.         Referenzen:

 

-           Bestehende Netze in der Umgebung des Auftraggebers

-           Referenzen ähnlich gelagerter Projekte

 

Die Marktanalyse und das Kartenmaterial können bei der oben genannten Kontaktstelle der Gemeinde Seewald angefordert werden.

 

 

2.         Bedingungen der Beihilfegewährung

 

Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung ist auf eine Höhe von maximal 75.000 € je Einzelvorhaben beschränkt.

 

Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von 2 Jahren beizubehalten.

 

Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten.

 

Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. Offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zulegen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise.

 

 

III.        Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen

 

Zulassung zum Wertungsverfahren:            Es gelten die Ausschlussgründe

                                                                       entsprechend § 6 Abs. 5 und § 16

                                                                       Abs. 3 VOL/A

 

Persönliche Eignung zur                               Der Teilnehmer versichert mit

Leistungserbringung entsprechend              seinem Angebot, dass er die

§ 16 Abs. 5 VOL/A:                                        technischen und juristischen

                                                                       Voraussetzungen erfüllt, die

                                                                       Versorgungsleistung dauerhaft

                                                                       zu erbringen

 

Ergänzende Vorschriften:                             „Bekanntmachung des Ministeriums

                                                                       für Ernährung und Ländlicher Raum

                                                                       Baden-Württemberg über die

                                                                       Ausschreibung der Sonderlinie

                                                                       Breitbandinfrastruktur Ländlicher

                                                                       Raum für das Jahresprogramm 2010“

                                                                       vom 05.02.2010

                                                                       (www.rp.baden-wuerttemberg.de)

 

Vergabe in Losen:                                         nein

 

Nebenangebote:                                            nicht zulässig

 

 

Wertungskriterien:                                                                                     Gewichtung:

 

1.         Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke                                                                60 %

 

2.         Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“)                                    5 %

 

3.         Asymmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat /                                         5 %

sog. „Grundgebühr“)

            (Bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung

            Mit 1 Mbit/s im Download)

 

4.         Symmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat)                                           5 %

 

5.         Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis                                                        5 %

(asymmetrischer Anschluss)

 

6.         Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis                                                        5 %

(symmetrischer Anschluss)

 

7.         Bereitstellung einer über 1 Mbit/s im Download hinausgehenden

            Versorgung, Versorgungsqualität von 95 % des Tages und

99,5 % der Jahres                                                                                        15 %

 

Hinweis:          Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist.

 

 

IV.        Verfahren

 

 

Art des Verfahrens

 

 

Öffentliches Auswahlverfahren

Schlusstermin für die Angabe

von Angeboten

 

29.10.2010, 12:00 Uhr

 

Art der Angebotsabgabe

 

 

Schriftlich über den Postweg oder

elektronisch per E-Mail in

deutscher Sprache

Zuschlags- und Bindefrist des

Angebots

 

31.03.2011, 12:00 Uhr

 

 

 

 

V.         Zusätzliche Informationen

 

Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens „Staatliche Beihilfe Nr. 570/2007“ grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung.

 

Die Beihilfevergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden.

 

Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei.

 

Gemeinde Seewald, den 27.08.2010

 

 

 

Gerhard Müller

Bürgermeister

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

über die Absicht zur

 

Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden

Breitbandversorgung in der Gemeinde Seewald

für die Ortsteile Hochdorf und Erzgrube

 

 

Die Gemeinde Seewald sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Seewald eine Beihilfe an einen Netzbetreiber zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarkts ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist.

 

Die Gemeinde Seewald fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke ohne weitere Nebenleistungen abzugeben.

 

 

I.          Angaben zur auswählenden Körperschaft

 

 

Name und Anschrift:

Gemeinde Seewald

Wildbader Straße 1

72297 Seewald-Besenfeld

 

Kontaktstelle und weitere Auskünfte:

Gemeinde Seewald

Kämmerei

Herr Manuel Tabor

Tel.: (07447) 9460 - 20

E-Mail: manuel.tabor@seewald.eu

 

oder

 

Breitbandberatung Baden-Württemberg

Herr Thilo Kübler

Tel.: (0177) 742 722 5

E-Mail: thilo.kuebler@breitbandberatung.de

 

Anforderung von Kartenmaterial, aus dem

die unter- bzw. unversorgten Bereiche der

Gemeinde Seewald hervorgehen:

elektronisch per E-Mail unter:

thilo.kuebler@breitbandberatung.de

 

 

Anforderung der Ergebnisse der

durchgeführten Marktanalyse:

elektronisch per E-Mail unter:

thilo.kuebler@breitbandberatung.de

Stelle bei der die Angebote

einzureichen sind:

Gemeinde Seewald

Kämmerei

Herr Manuel Tabor

Wildbader Straße 1

72297 Seewald-Besenfeld

 

 

 

II.         Gegenstand des Auswahlverfahrens

 

Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Seewald, Ortsteile Hochdorf und Erzgrube, auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Hierfür wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt.

 

Der Ortsteil Hochdorf hat 180 Einwohner (Stand 30.06.2009).

Der Ortsteil Erzgrube hat 201 Einwohner (Stand 30.06.2009).

 

 

1.         Leistungsanforderung

 

Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Seewald, Ortsteile Hochdorf und Erzgrube, besteht entsprechend des in der Marktanalyse der Gemeinde festgelegten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend zur Marktanalyse aus dem entsprechenden Kartenmaterial.

 

Wesentliche Leistungskriterien sind dabei:

 

-           Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial.

-           Der Versorgungsbedarf besteht für eine flächendeckende Grundversorgung der Haushalte und Unternehmen mit 1 Mbit/s Download. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren.

-           Die Versorgung soll ab dem 31.12.2011 sichergestellt sein.

-           Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). In allen unter- bzw. unversorgten Gebieten der Gemeinde Seewald, Ortsteile Hochdorf und Erzgrube, muss jedoch eine Grundversorgung von 1 Mbit/s im Download garantiert werden.

-           Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. „Ping-Zeit“) darf 150 ms nicht überschreiten.

-           Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Betreiber eine feste IP-Adresse beziehen können.

-           Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden.

-           Auf Verlangen verpflichtet sich der Bieter auf eigene Kosten zur Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank zur Sicherung der gewährten Beihilfebeträge.

 

Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen:

 

1.         Technische Angaben, Konzept:

 

-           technisches Konzept und Umsetzung

-           Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Backbone) sowie der Verteilung der

Dienste (Access), falls Bandbreite eingekauft wird, Benennung des Anbieters

-           Höhe der verfügbaren Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes,

            Versorgungs- und Erschließungsgrad unter Berücksichtigung auch des Backbones

-           Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten

-           Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens

-           Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereiche (Verteilung,

Richtfunk), max. Strahlungsleistung (EIRP)

-           Zukunftsfähigkeit, zukünftiger Ausbau des Netzes und erwartete Bandbreiten

-           Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes

-           Vorgabe eines realistischen Terminsplans zur Realisierung

 

2.         Wirtschaftlichkeitslücke:

 

-           Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke, insbesondere Gesamtinvestitionen,

            erwartete Einnahmen, Kalkulationszeitraum, geforderter Zuschussbedarf

 

3.         Diensteangebot:

 

-           Angaben zum Diensteangebot des Bieters

-           Angaben zum privaten und gewerblichen Tarifmodell

des Betreibers

-           Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“)

-           Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse

-           Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses

-           Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline etc.

-           Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes

 

4.         Referenzen:

 

-           Bestehende Netze in der Umgebung des Auftraggebers

-           Referenzen ähnlich gelagerter Projekte

 

Die Marktanalyse und das Kartenmaterial können bei der oben genannten Kontaktstelle der Gemeinde Seewald angefordert werden.

 

 

2.         Bedingungen der Beihilfegewährung

 

Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung ist auf eine Höhe von maximal 75.000 € je Einzelvorhaben beschränkt.

 

Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von 2 Jahren beizubehalten.

 

Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten.

 

Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. Offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zulegen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise.

 

 

III.        Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen

 

Zulassung zum Wertungsverfahren:            Es gelten die Ausschlussgründe

                                                                       entsprechend § 6 Abs. 5 und § 16

                                                                       Abs. 3 VOL/A

 

Persönliche Eignung zur                               Der Teilnehmer versichert mit

Leistungserbringung entsprechend              seinem Angebot, dass er die

§ 16 Abs. 5 VOL/A:                                        technischen und juristischen

                                                                       Voraussetzungen erfüllt, die

                                                                       Versorgungsleistung dauerhaft

                                                                       zu erbringen

Ergänzende Vorschriften:                             „Bekanntmachung des Ministeriums

                                                                       für Ernährung und Ländlicher Raum

                                                                       Baden-Württemberg über die

                                                                       Ausschreibung der Sonderlinie

                                                                       Breitbandinfrastruktur Ländlicher

                                                                       Raum für das Jahresprogramm 2010“

                                                                       vom 05.02.2010

                                                                       (www.rp.baden-wuerttemberg.de)

 

Vergabe in Losen:                                         nein

 

Nebenangebote:                                            nicht zulässig

 

Wertungskriterien:                                                                                     Gewichtung:

 

1.         Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke                                                                60 %

 

2.         Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“)                                    5 %

 

3.         Asymmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat /                                       10 %

sog. „Grundgebühr“)

            (Bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung

            Mit 1 Mbit/s im Download)

 

4.         Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis                                                      10 %

(asymmetrischer Anschluss)

 

5.         Bereitstellung einer über 1 Mbit/s im Download hinausgehenden

            Versorgung, Versorgungsqualität von 95 % des Tages und

99,5 % der Jahres                                                                                        15 %

 

Hinweis:          Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist.

IV.        Verfahren

Art des Verfahrens

 

 

 

Öffentliches Auswahlverfahren

Schlusstermin für die Angabe

von Angeboten

 

 

29.10.2010, 12:00 Uhr

 

Art der Angebotsabgabe

 

 

Schriftlich über den Postweg oder

elektronisch per E-Mail in

deutscher Sprache

Zuschlags- und Bindefrist des

Angebots

 

31.03.2011, 12:00 Uhr

V.         Zusätzliche Informationen

Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens „Staatliche Beihilfe Nr. 570/2007“ grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung.

Die Beihilfevergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. 

Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei.

Gemeinde Seewald, den 27.08.2010

Gerhard Müller

Bürgermeister

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16. März 2010

1)   Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Februar 2010
1.1 Einstimmig hat das Gremium in Grundstücksangelegenheiten ein Negativzeugnis erteilt.
1.2 Das Gremium beschließt, ebenfalls einstimmig, das Angebot einer Spezialfirma für Industriekletterei, Baumfällungen und Baumpflege, 
anzunehmen und 2 Bäume durch diese zurückschneiden zu lassen. Das Schnittgut wird auch durch diese Firma entsorgt.
1.3 Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass die Innentreppen im Infopavillon in eingestemmter Form, zu einem Mehrpreis 
von 1.250,00 €, netto, ausgeführt werden sollen. Die Weißtanne kommt dadurch in hervorragender Möbelqualität zum Vorschein. 
Die Mehrkosten fallen durch den erhöhten Arbeitsaufwand an.

2)   Kindergarten Besenfeld - Sponsoring
-  Memory Fotolabor GmbH & Co. KG, Ilshofen
Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Sponsoring – Vereinbarung zwischen der Gemeinde Seewald, vertreten durch 
Bürgermeister Gerhard Müller und Memory Fotolabor GmbH & Co. KG, Ilshofen.
Die Gemeinde ermöglicht dem Sponsor die Durchführung einer einmaligen Fotoaktion im Kindergarten Besenfeld. 
Die Sponsoringleistung des Fotolabors beträgt 10 % des Gesamtnettoerlöses.

3)   Verkaufsoffene Sonntage in Seewald
- Erlass einer Satzung nach § 8 LadÖG
Einstimmig hat das Gremium die Satzung nach § 8 LadÖG beschlossen. Nach dieser Satzung gibt es in diesem Jahr zwei 
verkaufsoffene Sonntage in der Gemeinde Seewald. Der erste verkaufsoffene Sonntag ist am 06.06.2010 aus Anlass der 
Einweihung des Sportheims SC Besenfeld/Igelsberg e.V., der zweite am 26.09.2010 zum Grillfest des Männergesangvereins Besenfeld. 
Die Verkaufsstellen können in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffnen.

4)   Freiwillige Feuerwehr Seewald

- Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen                                 

a) Abteilungskommandant und Stellvertreter Abt. Hochdorf
In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Seewald, Abteilung Hochdorf, am 08. Januar 2010, wurden in geheimer Wahl Rolf Kirn 
zum Abteilungskommandanten und Frank Kussmaul zu dessen Stellvertreter gewählt. Das Gremium stimmt den Wahlen einstimmig zu.
b) Abteilungskommandant und Stellvertreter Abt. Göttelfingen
In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Seewald, Abteilung Göttelfingen am 09.01.2010, wurden in geheimer Wahl 
Andreas Krake zum Abeilungskommandanten und Heiko Volz zu dessen Stellvertreter gewählt.
Mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen stimmt der Gemeinderat der Wahl von Andreas Krake, zum Abteilungskommandanten Göttelfingen, zu.

Einstimmig stimmt das Gremium der Wahl von Heiko Volz, zum stellvertretenden Abteilungskommandanten Göttelfingen, zu.
Welche Anforderungen an Feuerwehrangehörige allgemein und besonders an Kommandanten zu stellen sind, regeln die §§ 8 und 10 des 
Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg.
Den 3 Feuerwehrkameraden Thomas Frey (Hochdorf), Andreas Kirn und Markus Braun (beide Göttelfingen), die sich nicht mehr für eine 
weitere Wahlperiode zur Verfügung gestellt haben, wird an dieser Stelle herzlich für die bisherige Ausübung ihrer Ämter gedankt.

5)   Erlass der Haushaltssatzung 2010
Kämmerer Tabor erörtert, dass der Haushaltsplan in gebundener Form, die Zahlen des Entwurfs enthält, die in der Sitzung vom 16.02.2010 
beraten worden sind, nebst allen Anlagen. Wie bei allen anderen Kommunen ist der Haushaltsplan geprägt vom Stempel der Wirtschaftskrise. 
Der Haushaltsplan wird festgestellt mit:

 

1.   den Einnahmen und Ausgaben von je                                                               5.959.100,00 EUR  
davon sind im Verwaltungshaushalt                                                                   5.488.600,00 EUR    
 im Vermögenshaushalt                                                                                          470.500,00 EUR

2.    den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditaufnahmen) von                                    0,00 EUR

3.   den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen   von                                        0,00 EUR                                  

                                         

Kämmerer Tabor benennt, dass das Volumen im Vermögenshaushalt auf 1/3 des Vorjahres „zusammengeschrumpft“ ist. Dies zeigt 
deutlich auf, in welchen Dimensionen die Einnahmen und Ausgaben zurückgehen. Positiv zu benennen ist, dass die Realsteuerhebesätze 

unverändert bleiben. 
Diese betragen:

1. für  die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      800 v.H.
b) für die Grundstücke                                              (Grundsteuer B)      320 v.H.
2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                              340 v.H. der Steuermessbeträge.

Herr Tabor zeigt auf, dass sich das Volumen im Vermögenshaushalt, gegenüber dem Entwurf, 
um 76.200,00 €, von 394.300 € auf 470.500,00 €, erhöht hat. 
Diese Erhöhungen sind nachstehend benannt und betragen:

 

° Mehrausgaben für den Kauf eines Transporters für die
  Wasserversorgung                                                                                 5.000,00 €

° Buswartehäuschen in Eisenbach                                                       10.000,00 €

° Untergeschoss Seewaldhalle                                                             10.000,00 €

° Breitbandversorgung                                                                           50.000,00 €

° Anschaffung einer Weihnachtshütte                                                     1.200,00 €  
= Erhöhung Volumen Vermögenshaushalt:                                         76.200,00 €

 

 

BM Müller äußert, dass die Gemeinde Seewald noch zu den 40 Prozent der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Land gehört, 
die es noch hinbekommen, ihren Verwaltungshaushalt auszugleichen, macht aber klar, dass es in Sachen Finanzen im nächsten Jahr noch 
schwieriger kommen könnte.

GR Koch äußert, dass der Haushaltsplan 2010 sachlich in Ordnung ist und keine Luxusgüter enthält. Trotzdem mahnt er zur Vorsicht in 
Anbetracht bedenklich schmelzender Rücklagen. Sollten die Gemeinden weiter in Schwierigkeiten geraten, wie z.B. Waldachtal, 
die jüngst in der Presse erwähnt waren, befürchtet er eine Verwaltungsreform. Sollte Seewald ein Teil Freudenstadts werden, 
dann wird aus „arm + arm = bettelarm, aber nicht reich“, so GR Koch.

Damit in den nächsten Jahren die Rücklagenentnahme gleich Null ist, sollen die Ausgaben in den Folgejahren gestreckt werden.

Zum „Sparen ohne Schmerzen“ regt GR Bosch an, indem der Energieverbrauch in den öffentlichen Gebäuden kontrolliert werden soll. 
Es muss kein Unternehmen eingesetzt werden, sondern der Bauhof sollte vermehrt auf dieses Thema achten. Eine überheizte Halle 
für den Schulsport oder ein voll beheizter Vorraum, im Bürgerhaus Göttelfingen, sind 2 Beispiele, die GR Bosch als gute Sparansätze 
benennt. Dass auch die Gemeindeverwaltung bestrebt ist, Energiekosten zu sparen, zeigt der Austausch alter Fenster im Kindergarten
 „Pusteblume“, so BM Müller.

Einstimmig beschließt das Gremium die Haushaltssatzung und ihre Bestandteile für das Haushaltsjahr 2010.

 6)  Wasserversorgung
- Beschaffung eines gebrauchten VW-Transporters T5 Doppelkabine 4 Motion
Der grüne VW-Transporter (FDS-E 543) wird im Bauhof seit 12.12.1997 eingesetzt. Für das am 04.07.1994 hergestellte Fahrzeug wird 
im März 2010 die TÜV Abnahme fällig. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs und bekannter Mängel sind die Aufwendungen für eine neue 
TÜV Abnahme nicht ratsam. Es wurde vorgeschlagen, das Fahrzeug ohne neuen TÜV zu veräußern.
Der abgängige grüne VW-Transporter soll künftig durch den bisher in der Wasserversorgung eingesetzten blauen VW-Transporter 
T4 DOKA (FDS-SX 33) ersetzt werden.
BM Müller erörtert, dass für den Kauf eines Transporters für die Wasserversorgung eine beschränkte Ausschreibung an die drei 
Seewalder Autohäuser mit Leistungsverzeichnis erfolgte.

Es ist nur ein Angebot durch Fahrzeughandel Seewald GmbH eingegangen, mit drei gebrauchten Nutzfahrzeugen.

Kämmerer Tabor erläutert die ausgearbeitete Tischvorlage. Es werden drei Fahrzeugtypen gegenübergestellt. Diese sind 
2 VW Transporter T5 4 Motion und ein Toyota Hilux.

Die Marktlage ist bei den VW Transportern sehr angespannt, sonst wäre nach DAT-Liste ein günstigerer Preis möglich.

BM Müller äußert, dass die Angebote bereits mit dem Bauhof durchgesprochen wurden. Da der VW T5 für den Bauhof ein bewährtes 
Modell ist und eine variable Ladefläche aufweist, hat der angebotene Toyota Hilux Nachteile.
Einstimmig fasst das Gremium den Beschluss, dass das Fahrzeug VW T5 4 Motion, Baujahr 2005, Fahrleistung 68.600 km, 
unter Rangfolge 1 der Tischvorlage benannt, beschafft werden soll. Sollte dieses Fahrzeug nicht mehr verfügbar sein, ist das 
Fahrzeug VW T5 4 Motion, ebenfalls Baujahr 2005, mit Fahrleistung 90.000 km, unter Rangfolge 3 benannt, zu beschaffen.

7)   Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Seewald in den Haushaltsjahren 2000 bis 2006
- Abschluss der Prüfung und uneingeschränkte Bestätigung und Rechtmäßigkeit
Der Gemeinderat nimmt den Abschluss der Prüfung und die uneingeschränkte Bestätigung der Rechtmäßigkeit zur Kenntnis.

8)   Antrag auf Bauvorbescheid
- Abbruch des best. Ferienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses Flst.-Nr.: 122/2, Tannenweg 11, 72297 Seewald-Besenfeld
Mit Bauvorbescheid vom 03.03.2010 wird gebeten, folgendem Vorhaben zu zu stimmen:

Abbruch des best. Ferienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses,

Flst.-Nr.: 122/2, Tannenweg 11,72297 Seewald-Besenfeld.
Einstimmig stimmt das Gremium dem Bauvorhaben und den nötigen Befreiungen vom B-Plan zu, sofern diese aus städtebaulichen 
und rechtlichen Gründen, unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange, im Zuge der Gesamtabwägung und Prüfung durch die 
Baurechtsbehörde, möglich sind.
     

9)     Antrag auf Nutzungsänderung
- Umbau der vorhandenen Ferienwohnung zu einem Eiscafé, Seewald-Erzgrube, Hallwanger Str. 2

Mit Antrag auf Nutzungsänderung vom 15.02.2010 wird um Genehmigung zum  Einbau eines Eiscafés in die vorhandene Ferienwohnung 
im Untergeschoss des Gebäudes Hallwanger Str. 2, 72297 Seewald-Erzgrube, gebeten. Vorhanden ist eine Gaststätte (Pizzeria ) 
im Erdgeschoss des Gebäudes.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben und den nötigen Befreiungen vom B-Plan zu, sofern diese aus städtebaulichen und 
rechtlichen Gründen, unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange, im Zuge der Gesamtabwägung und Prüfung durch die 
Baurechtsbehörde, möglich sind.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften notwendigen Stellplätze sind nachzuweisen.
Der Antragsteller wird gebeten, die Gäste anzuhalten, nicht auf dem Gehweg zu parken.

Zudem soll darauf geachtet werden, dass die zulässigen Lärmimmissionen, unter Rücksicht auf die Nachbarschaft, nicht überschritten werden.

10)  Antrag auf Baugenehmigung
- Sanierung Ober Altschulzenhof, Flurstück 153/3, Freudenstädter Straße 8, 72297 Seewald-Besenfeld
Mit Bauantrag vom 23.02.2010 bitten die Bauherren um Genehmigung zur Umnutzung / Sanierung des Ober Altschulzenhofes, 
Flurstück 153/3, Freudenstädter Straße 8, Besenfeld.  Geplant ist der Einbau einer Wohnung im 1. Obergeschoss sowie Loggia + Lager 
im 1. Obergeschoss für die Wohnung im 2. Obergeschoss.
Einstimmig stimmt das Gremium dem Bauvorhaben zu.

11)  Antrag auf Baugenehmigung
- Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Fertiggarage, Flst.-Nr.: 4/3, Urnagolder Straße, Seewald-Besenfeld
Mit Bauantrag vom März 2010 bitten die Bauherren um Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage auf 
Flurstück 4/3, Urnagolder Straße, in Seewald-Besenfeld. Es handelt sich um ein 10,50 m x 9,50 m großes Gebäude. Die Fertiggarage 
ist nicht an das Gebäude angebaut.
Das Baugrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Der Bauantrag ist somit nicht an die Vorgaben eines 
Bebauungsplanes gebunden.
Einstimmig stimmt der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu, sofern dieses aus städtebaulichen und rechtlichen Gründen, unter 
Berücksichtigung der nachbarlichen Belange, zulässig ist.  
    

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Eröffnung des Ruhehains Besenfeld
Immer mehr Menschen wünschen sich eine naturnahe Form der Bestattung. Um diesem Bedarf gerecht zu werden wurde der Friedhof im Ortsteil 
Besenfeld im Frühjahr 2008 um einen Bereich für naturnahe Bestattungsformen, den Ruhehain Besenfeld, erweitert. Die Urnen von Verstorbenen
können hier unter Bäumen oder auf Wiesenflächen ihre letzte Ruhe finden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage:
www.ruhehain.eu
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Die neue Wanderkarte ist da

Die neue Wanderkarte im Maßstab 1:35 000 mit dem Titel „Oberes Nagoldtal“ ist erschienen.

 „Oberes Nagoldtal“ – so ist diese Karte betitelt. Ein Stück Schwarzwald, besser noch ein Stück Nordschwarzwald als Ausschnitt einer 
Landschaft, die in ihrer Gesamtheit zu einer der beliebtesten deutschen Ferienziele zählt. Der Natur- und Wanderfreund erlebt hier in 
einem schönen Segment die Geheimnisse der Natur, er kann die Stille des Waldes „erlauschen“ und er kann in der klaren Schwarzwaldluft 
einmal wieder so richtig tief durchatmen.

Im Zentrum des Kartenausschnitts „Oberes Nagoldtal“ entspringt die Nagold bei Urnagold in der heutigen Gesamtgemeinde Seewald im 
Kreis Freudenstadt. Dann schlängelt sie sich talabwärts, fließt in den Stausee bei Erzgrube und stellt sich in diesem Talgrund als großes 
einladendes Gewässer dem Entspannung suchenden Besucher dar. Der Lauf geht weiter nach Altensteig, einem mittelalterlichen 
Städtchen mit spürbarer Anmut durch seine Hanglage. 
In einem alten Schloss ist das sehenswerte Heimatmuseum untergebracht. Talabwärts, zum Teil eng eingeschmiegt im Buntsandstein, 
wird über Ebhausen und Rohrdorf die Große Kreisstadt Nagold erreicht. Hier ändert die Nagold ihren Kurs. Die westliche Richtung wird 
verlassen und um den markanten Nagolder Hausberg, der Ruine Hohennagold, herum windet sich der Fluss, um danach in nördlicher 
Richtung „abzudrehen“. Talabwärts wird Kurs nach Wildberg und Calw aufgenommen.

Die Karte mit vielen touristischen Informationen über Essen und Trinken, Übernachten, Wandervorschlägen usw. umfasst das Gebiet zwischen 
Murg- und Neckartal, zwischen Forbach –Langenbrand- Bad Teinach-Zavestein und Freudenstadt – Horb. Der große Maßstab 1:35.000, - 
das heißt: 1 cm in der Karte entspricht 290 m in der Natur  garantiert ein übersichtliches Kartenbild und leicht lesbare Signaturen. 
Das eingetragene Wegenetz ist aktuell und entspricht dem Markierungssystem des Schwarzwaldvereins.

Erhältlich ist die Karte ab sofort bei der Seewald – Touristik zum Preis von € 5,20

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Seewald wirbt für das Erlebniswandern

Wanderungen im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord für Groß und Klein

Im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Schwarzwaldvereins Besenfeld ist eine neue Broschüre mit 38 Wandertouren herausgekommen. 
Sie ist eine Orientierungshilfe des Schwarzwaldvereins Ortsgruppe Besenfeld für alle, die auf auserwählten Wegen den Landkreis Freudenstadt 
im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord erwandern wollen.

35 Strecken- und Rundwanderungen, sowie 3 Familienwanderungen werden beschrieben. 4 mal kann man sich Anregungen für 
Kinder und Jugendliche holen, um die Natur zu erkunden. Unter der Redaktion von Fritz und Henriette Girrbach sind alle diese Touren von den 
Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins Bezirk Kniebis zusammengestellt worden. Man sollte, so wie es Landrat Peter Dombrowsky in 
seinem Grußwort der Broschüre voranstellt, „tatsächlich das Auto stehen lassen und sich von den über 100 km/h auf vielleicht 5 km/h 
abbremsen. Erst dann kann man die Natur und die frische Luft genießen“.

Auf 104 Seiten gibt es einleitende Tipps und Hilfen für die Zusammenstellung von Wandertouren, ein Verzeichnis für Einkehrmöglichkeiten 
und dann natürlich 38 Wandervorschläge, die darauf abzielen, die Menschen in Bewegung und an die frische Luft zu bringen. Es dürfte für 
jeden etwas dabei sein. Von der kleinen 5 km-Wanderung mit einer Gehzeit von ca. 1,5 Stunden bis zur Wanderung mit 24 Kilometern 
und 7 Stunden sind die Wanderungen konkret mit Längen, Gehzeit, Höhendifferenzen und Schwierigkeitsgraden beschrieben. Die Anfahrt 
und auch die Parkplatzmöglichkeit, die gute Einkehr und sämtliche Adressen von Tourist-Informationen im Kreis Freudenstadt sowie eine 
Touren-übersichtskarte auf der Innenseite des Titelblattes gehören selbstverständlich ebenfalls zur ordnungsgemäßen Beschreibung. 
Die Wandervorschläge wurden größtenteils nach dem Wegesystem 2000 des Schwarzwaldvereins zusammengestellt. 
Zusätzliche Symbole auf den Wegweisern informieren über Einkehrmöglichkeiten sowie Ziele mit Bus- und Bahn-Anschlüssen. 
Jede Wanderung beinhaltet auch eine kleine Übersichtskarte. Neben der Wegebeschreibung werden auch geschichtliche Daten erläutert. 
Im Wanderbuch wird auf viele interessante Strecken und Ziele im Bereich Kniebis hingeführt. Der Wanderer wird in diesem Buch den 
Freizeitwert, den diese Region bietet, neu entdecken können. 
Allen, die in dieser Gegend wohnen oder aber die  einmalige Landschaft im Bezirk Kniebis kennen lernen wollen, sollten sich 
dieses Büchlein zulegen. 

Herausgeber: Schwarzwaldverein Ortsgruppe Besenfeld, Vertrieb: Seewald-Touristik, Wildbader Str. 1, 72297 Seewald-Besenfeld, 
Tel. 07447/9460-11, Fax. 07447/9460-15, e-mail: gemeinde@seewald.eu, Ringbuch mit 104 Seiten, 
65 Farbabbildungen und Karten, Format: 11,5 x 21 cm, 
Preis: € 9,50 (bei Versand: zzgl. 1,45 € Porto).

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Internetpräsentation Bürgerhaus Göttelfingen
Neben dem Faltblatt existiert über das Bürgerhaus Göttelfingen nun auch eine Internetpräsentation. Die Erstellung der Internetseiten wurde vom 
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR gefördert. Die Gestaltung und Umsetzung erfolgte durch: Geigenmüller & Buchweitz, Filderstadt.

Hier geht es zur Internetpräsentation des Bürgerhauses in Göttelfingen

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Gemeindeverwaltung und Seewald Touristik, Wildbader Str. 1, D-72297 Seewald   -   www.seewald.eu   -   31.08.2010