Aktuelle Informationen:
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Bericht
über die Gemeinderatssitzung am 16.03.2010 |
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Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Gewährung
einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde
Seewald für den Ortsteil Besenfeld Die Gemeinde Seewald sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Seewald eine Beihilfe an einen Netzbetreiber zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarkts ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist. Die Gemeinde Seewald fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke ohne weitere Nebenleistungen abzugeben. I.
Angaben zur auswählenden Körperschaft
II.
Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Seewald, Ortsteil Besenfeld, auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Hierfür wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt. Der Ortsteil Besenfeld hat 1.189 Einwohner (Stand 30.06.2009). 1.
Leistungsanforderung Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Seewald, Ortsteil Besenfeld, besteht entsprechend des in der Marktanalyse der Gemeinde festgelegten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend zur Marktanalyse aus dem entsprechenden Kartenmaterial. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: - Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial. - Der Versorgungsbedarf besteht für eine flächendeckende Grundversorgung der Haushalte und Unternehmen mit 1 Mbit/s Download. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren. - Eine Versorgung von 9 Gewerbebetrieben und Freien Berufen in einem räumlichen Zusammenhang mit einem derzeit nicht gedeckten symmetrischen Breitbandbedarf von 16 Mbit/s ist zu garantieren. Der räumliche Zusammenhang der Unternehmen kann dem Kartenmaterial entnommen werden. Die genannten Bandbreiten sind auch bei Spitzenbelastung zu garantieren. - Die Versorgung soll ab dem 31.12.2011 sichergestellt sein. - Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). In allen unter- bzw. unversorgten Gebieten der Gemeinde Seewald, Ortsteil Besenfeld, muss jedoch eine Grundversorgung von 1 Mbit/s im Download garantiert werden. - Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. „Ping-Zeit“) darf 150 ms nicht überschreiten. - Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Betreiber eine feste IP-Adresse beziehen können. - Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden. - Auf Verlangen verpflichtet sich der Bieter auf eigene Kosten zur Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank zur Sicherung der gewährten Beihilfebeträge. Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen: 1. Technische
Angaben, Konzept: - technisches Konzept und Umsetzung - Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Backbone) sowie der Verteilung der Dienste (Access), falls Bandbreite eingekauft wird, Benennung des Anbieters - Höhe der verfügbaren Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes, Versorgungs- und Erschließungsgrad unter Berücksichtigung auch des Backbones - Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten - Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens - Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereiche (Verteilung, Richtfunk), max. Strahlungsleistung (EIRP) - Zukunftsfähigkeit, zukünftiger Ausbau des Netzes und erwartete Bandbreiten - Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes - Vorgabe eines realistischen Terminsplans zur Realisierung 2. Wirtschaftlichkeitslücke: - Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke, insbesondere Gesamtinvestitionen, erwartete Einnahmen, Kalkulationszeitraum, geforderter Zuschussbedarf 3. Diensteangebot: - Angaben zum Diensteangebot des Bieters - Angaben zum privaten und gewerblichen (symmetrische Bandbreiten) Tarifmodell des Betreibers - Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“) - Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse - Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses - Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline etc. - Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes 4. Referenzen: - Bestehende Netze in der Umgebung des Auftraggebers - Referenzen ähnlich gelagerter Projekte Die Marktanalyse und das Kartenmaterial können bei der oben genannten Kontaktstelle der Gemeinde Seewald angefordert werden. 2.
Bedingungen der Beihilfegewährung Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung ist auf eine Höhe von maximal 75.000 € je Einzelvorhaben beschränkt. Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von 2 Jahren beizubehalten. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. Offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zulegen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise. III.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend § 6 Abs. 5 und § 16 Abs. 3 VOL/A Persönliche Eignung zur Der Teilnehmer versichert mit Leistungserbringung entsprechend seinem Angebot, dass er die § 16 Abs. 5 VOL/A: technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen Ergänzende Vorschriften: „Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg über die Ausschreibung der Sonderlinie Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum für das Jahresprogramm 2010“ vom 05.02.2010 (www.rp.baden-wuerttemberg.de) Vergabe in Losen: nein Nebenangebote: nicht zulässig Wertungskriterien:
Gewichtung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 % 2. Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“) 5 % 3. Asymmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat / 5 % sog. „Grundgebühr“) (Bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung Mit 1 Mbit/s im Download) 4. Symmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat) 5 % 5. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis 5 % (asymmetrischer Anschluss) 6. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis 5 % (symmetrischer Anschluss) 7. Bereitstellung einer über 1 Mbit/s im Download hinausgehenden Versorgung, Versorgungsqualität von 95 % des Tages und 99,5 % der Jahres 15 % Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist. IV.
Verfahren
V.
Zusätzliche Informationen Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens „Staatliche Beihilfe Nr. 570/2007“ grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Die Beihilfevergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei. Gemeinde Seewald, den 27.08.2010
Gerhard Müller Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Gewährung
einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde
Seewald für die Ortsteile Hochdorf und Erzgrube Die Gemeinde Seewald sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und Freien Berufe mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung und Standortsicherung. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Seewald eine Beihilfe an einen Netzbetreiber zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarkts ergeben hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung unmöglich ist. Die Gemeinde Seewald fordert daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot durch Benennung ihrer Wirtschaftlichkeitslücke ohne weitere Nebenleistungen abzugeben. I.
Angaben zur auswählenden Körperschaft
II.
Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Erbringung von Breitbanddiensten in der Gemeinde Seewald, Ortsteile Hochdorf und Erzgrube, auf der Grundlage eines für mindestens 2 Jahre festgelegten Endkundenpreises. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Hierfür wird die Gewährung einer Beihilfe in Form einer kommunalen Zuwendung in Aussicht gestellt. Der Ortsteil Hochdorf hat 180 Einwohner (Stand 30.06.2009). Der Ortsteil Erzgrube hat 201 Einwohner (Stand 30.06.2009). 1.
Leistungsanforderung Die geforderte Breitbandversorgung in der Gemeinde Seewald, Ortsteile Hochdorf und Erzgrube, besteht entsprechend des in der Marktanalyse der Gemeinde festgelegten Versorgungsbedarfs. Die geforderte räumliche Abdeckung ergibt sich ergänzend zur Marktanalyse aus dem entsprechenden Kartenmaterial. Wesentliche Leistungskriterien sind dabei: - Die räumliche und flächendeckende Abdeckung der unter bzw. unversorgten Bereiche, vgl. hierzu Kartenmaterial. - Der Versorgungsbedarf besteht für eine flächendeckende Grundversorgung der Haushalte und Unternehmen mit 1 Mbit/s Download. Dabei ist eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit des Netzes zu 99,5 % des Jahres zu garantieren. - Die Versorgung soll ab dem 31.12.2011 sichergestellt sein. - Die Breitbandversorgung ist nicht an eine bestimmte Übertragungstechnik gebunden (technikneutral). In allen unter- bzw. unversorgten Gebieten der Gemeinde Seewald, Ortsteile Hochdorf und Erzgrube, muss jedoch eine Grundversorgung von 1 Mbit/s im Download garantiert werden. - Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in Echtzeit, sog. „Ping-Zeit“) darf 150 ms nicht überschreiten. - Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden vom Betreiber eine feste IP-Adresse beziehen können. - Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Endkunden mit dem System des Betreibers telefonieren können bzw. es müssen die Möglichkeiten des Bezugs eines Telefonanschlusses dargestellt werden. - Auf Verlangen verpflichtet sich der Bieter auf eigene Kosten zur Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Bank zur Sicherung der gewährten Beihilfebeträge. Im Angebot des Bieters sind vollständige und erschöpfende Angaben wie folgt zu machen: 1. Technische
Angaben, Konzept: - technisches Konzept und Umsetzung - Beschreibung der Zuführung der Bandbreite (Backbone) sowie der Verteilung der Dienste (Access), falls Bandbreite eingekauft wird, Benennung des Anbieters - Höhe der verfügbaren Übertragungsraten nach Inbetriebnahme des Netzes, Versorgungs- und Erschließungsgrad unter Berücksichtigung auch des Backbones - Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit der Übertragungsraten - Skalierbarkeit des Netzes bei Steigerung des Verkehrsaufkommens - Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereiche (Verteilung, Richtfunk), max. Strahlungsleistung (EIRP) - Zukunftsfähigkeit, zukünftiger Ausbau des Netzes und erwartete Bandbreiten - Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzes - Vorgabe eines realistischen Terminsplans zur Realisierung 2. Wirtschaftlichkeitslücke: - Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke, insbesondere Gesamtinvestitionen, erwartete Einnahmen, Kalkulationszeitraum, geforderter Zuschussbedarf 3. Diensteangebot: - Angaben zum Diensteangebot des Bieters - Angaben zum privaten und gewerblichen Tarifmodell des Betreibers - Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“) - Möglichkeit des Bezugs einer festen IP-Adresse - Möglichkeit des Bezugs eines Telefonanschlusses - Angaben zum Kundenservice, Support, Hotline etc. - Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes 4. Referenzen: - Bestehende Netze in der Umgebung des Auftraggebers - Referenzen ähnlich gelagerter Projekte Die Marktanalyse und das Kartenmaterial können bei der oben genannten Kontaktstelle der Gemeinde Seewald angefordert werden. 2.
Bedingungen der Beihilfegewährung Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Breitbandanbieters. Die Zuwendung ist auf eine Höhe von maximal 75.000 € je Einzelvorhaben beschränkt. Der ausgewählte Breitbandanbieter erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Das für das Wertungsverfahren anzugebende Tarifmodell ist dabei für die Dauer von 2 Jahren beizubehalten. Die Versorgung der genannten Gebiete ist hierbei mindestens für die Dauer von 7 Jahren durch den Breitbandanbieter aufrecht zu erhalten. Der ausgewählte Anbieter muss anderen Unternehmen Zugang zu seiner Infrastruktur auf Vorleistungsebene einschließlich einer nachfragegerechten Entbündelung mindestens für die Zeit von 7 Jahren ermöglichen (sog. Offener Zugang). Dabei hat er die veröffentlichten regulierten Vorleistungspreise zugrunde zulegen bzw., bei Fehlen einer Veröffentlichung, die von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreise. III.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Zulassung zum Wertungsverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe entsprechend § 6 Abs. 5 und § 16 Abs. 3 VOL/A Persönliche Eignung zur Der Teilnehmer versichert mit Leistungserbringung entsprechend seinem Angebot, dass er die § 16 Abs. 5 VOL/A: technischen und juristischen Voraussetzungen erfüllt, die Versorgungsleistung dauerhaft zu erbringen Ergänzende Vorschriften: „Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg über die Ausschreibung der Sonderlinie Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum für das Jahresprogramm 2010“ vom 05.02.2010 (www.rp.baden-wuerttemberg.de) Vergabe in Losen: nein Nebenangebote: nicht zulässig Wertungskriterien:
Gewichtung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 % 2. Übertragung der Daten in Echtzeit (sog. „Ping-Zeit“) 5 % 3. Asymmetrischer Endabnehmerpreis (pro Monat / 10 % sog. „Grundgebühr“) (Bezogen auf eine flächendeckende Grundversorgung Mit 1 Mbit/s im Download) 4. Zusätzlicher einmaliger Anschlusspreis 10 % (asymmetrischer Anschluss) 5. Bereitstellung einer über 1 Mbit/s im Download hinausgehenden Versorgung, Versorgungsqualität von 95 % des Tages und 99,5 % der Jahres 15 % Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrleistung hinsichtlich des Auswahlgegenstandes außerhalb der bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht berücksichtigungsfähig ist. IV.
Verfahren
V.
Zusätzliche Informationen Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens „Staatliche Beihilfe Nr. 570/2007“ grundsätzlich gebilligt worden. Die Auswahl des Zuwendungsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Die Beihilfevergabe ist abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Befragung und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden. Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei. Gemeinde Seewald, den 27.08.2010
Gerhard Müller Bürgermeister |
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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 16. März 2010 1) Bekanntgabe nichtöffentlicher
Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 16. Februar 2010 2)
Kindergarten Besenfeld - Sponsoring 3)
Verkaufsoffene Sonntage in Seewald 4)
Freiwillige Feuerwehr Seewald -
Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen
a)
Abteilungskommandant und Stellvertreter Abt. Hochdorf Einstimmig
stimmt das Gremium der Wahl von Heiko Volz, zum stellvertretenden
Abteilungskommandanten Göttelfingen, zu. 5)
Erlass der Haushaltssatzung 2010 1.
den Einnahmen und Ausgaben von je
5.959.100,00 EUR 2. den
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 3. den
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Kämmerer
Tabor benennt, dass das Volumen im Vermögenshaushalt auf 1/3 des Vorjahres
„zusammengeschrumpft“ ist. Dies zeigt unverändert bleiben. 1.
für die Grundsteuer a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
800 v.H. Herr
Tabor zeigt auf, dass sich das Volumen im Vermögenshaushalt, gegenüber dem
Entwurf, ° Mehrausgaben
für den Kauf eines Transporters für die ° Buswartehäuschen
in Eisenbach
10.000,00 € °
Untergeschoss Seewaldhalle
10.000,00 € °
Breitbandversorgung
50.000,00 € ° Anschaffung
einer Weihnachtshütte
1.200,00 € BM
Müller äußert, dass die Gemeinde Seewald noch zu den 40 Prozent der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Land gehört, GR
Koch äußert, dass der Haushaltsplan 2010 sachlich in Ordnung ist und keine
Luxusgüter enthält. Trotzdem mahnt er zur Vorsicht in Damit
in den nächsten Jahren die Rücklagenentnahme gleich Null ist, sollen die
Ausgaben in den Folgejahren gestreckt werden. Zum
„Sparen ohne Schmerzen“ regt GR Bosch an, indem der Energieverbrauch in
den öffentlichen Gebäuden kontrolliert werden soll. Einstimmig
beschließt das Gremium die Haushaltssatzung und ihre Bestandteile für das
Haushaltsjahr 2010. 6)
Wasserversorgung Es ist
nur ein Angebot durch Fahrzeughandel Seewald GmbH eingegangen, mit drei
gebrauchten Nutzfahrzeugen. Kämmerer
Tabor erläutert die ausgearbeitete Tischvorlage. Es werden drei
Fahrzeugtypen gegenübergestellt. Diese sind Die
Marktlage ist bei den VW Transportern sehr angespannt, sonst wäre nach
DAT-Liste ein günstigerer Preis möglich. BM Müller
äußert, dass die Angebote bereits mit dem Bauhof durchgesprochen wurden.
Da der VW T5 für den Bauhof ein bewährtes 7)
Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der
Gemeinde Seewald in den Haushaltsjahren 2000 bis 2006 8)
Antrag auf Bauvorbescheid Abbruch
des best. Ferienhauses und Neubau eines Einfamilienhauses, Flst.-Nr.:
122/2, Tannenweg 11,72297 Seewald-Besenfeld. 9)
Antrag auf Nutzungsänderung Mit
Antrag auf Nutzungsänderung vom 15.02.2010 wird um Genehmigung zum
Einbau eines Eiscafés in die vorhandene Ferienwohnung Die nach
den gesetzlichen Vorschriften notwendigen Stellplätze sind nachzuweisen. Zudem
soll darauf geachtet werden, dass die zulässigen Lärmimmissionen, unter Rücksicht
auf die Nachbarschaft, nicht überschritten werden. 10)
Antrag auf Baugenehmigung 11)
Antrag auf Baugenehmigung |
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| Eröffnung des Ruhehains Besenfeld | ||||||||||||||||||
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Immer mehr Menschen wünschen sich eine naturnahe Form
der Bestattung. Um diesem Bedarf gerecht zu werden wurde der Friedhof im
Ortsteil Besenfeld im Frühjahr 2008 um einen Bereich für naturnahe Bestattungsformen, den Ruhehain Besenfeld, erweitert. Die Urnen von Verstorbenen können hier unter Bäumen oder auf Wiesenflächen ihre letzte Ruhe finden. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: www.ruhehain.eu |
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| Die neue Wanderkarte ist da | ||||||||||||||||||
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Die neue Wanderkarte im Maßstab
1:35 000 mit dem Titel „Oberes Nagoldtal“ ist erschienen. „Oberes
Nagoldtal“ – so ist diese Karte betitelt. Ein Stück Schwarzwald, besser
noch ein Stück Nordschwarzwald als Ausschnitt einer Im Zentrum des Kartenausschnitts
„Oberes Nagoldtal“ entspringt die Nagold bei Urnagold in der heutigen
Gesamtgemeinde Seewald im Die Karte mit vielen touristischen
Informationen über Essen und Trinken, Übernachten, Wandervorschlägen usw.
umfasst das Gebiet zwischen |
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Seewald
wirbt für das Erlebniswandern Wanderungen im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord für Groß und Klein |
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Im
Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Schwarzwaldvereins Besenfeld ist
eine neue Broschüre mit 38 Wandertouren herausgekommen. 35
Strecken- und Rundwanderungen, sowie 3 Familienwanderungen werden
beschrieben. 4 mal kann man sich Anregungen für Auf
104 Seiten gibt es einleitende Tipps und Hilfen für die Zusammenstellung
von Wandertouren, ein Verzeichnis für Einkehrmöglichkeiten Herausgeber:
Schwarzwaldverein Ortsgruppe Besenfeld, Vertrieb: Seewald-Touristik,
Wildbader Str. 1, 72297 Seewald-Besenfeld, |
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| Internetpräsentation Bürgerhaus Göttelfingen | ||||||||||||||||||
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Neben dem Faltblatt existiert über das Bürgerhaus
Göttelfingen nun auch eine Internetpräsentation. Die Erstellung der
Internetseiten wurde vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR gefördert. Die Gestaltung und Umsetzung erfolgte durch: Geigenmüller & Buchweitz, Filderstadt. Hier geht es zur Internetpräsentation des Bürgerhauses in Göttelfingen |
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Gemeindeverwaltung und Seewald Touristik, Wildbader Str. 1, D-72297 Seewald - www.seewald.eu - 31.08.2010